Studio Seven
AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Studio Seven im Bereich Webdesign, Entwicklung und Corporate Design. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern (B2B) geschlossen.
§1 Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
- Vertragsgrundlage ist ausschließlich das detaillierte schriftliche Angebot.
- Diese AGB gelten für alle Leistungen im Bereich Webdesign, Entwicklung und Corporate Design.
- Vertragsparteien (B2B): Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG geschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Annahme des Angebots, als Unternehmer für sein Unternehmen zu handeln (nicht als Verbraucher), zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein und dass die angegebenen Firmendaten (Firmenname, UID, Adresse) korrekt sind.
- Vertragsschluss erfolgt durch: Annahme per E-Mail (auch formlos mit „OK“ oder „Angenommen“) unter Angabe der Firmendaten; Nutzung des „Angebot Annehmen“-Buttons mit Eingabe der Firmendaten; mündliche Zusage mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung; konkludente Handlung (z. B. Bereitstellung von Inhalten); Unterschrift auf dem Angebotsdokument mit Firmenstempel oder unter Angabe der Firma.
- Die Annahme kann auch durch Teilannahme einzelner Leistungen erfolgen.
- Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§1a Annahmebedingungen & Bindungsfrist
- Das Angebot ist bindend für 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
- Bei Angeboten „gültig bis auf Widerruf“ beträgt die Bindungsfrist 90 Tage.
- Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Auftraggebers.
- Teilannahmen oder Annahmen mit Änderungen gelten als Ablehnung mit neuem Angebot.
- Die Auftragsbestätigung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Annahme.
- Schweigen auf ein Angebot gilt nicht als Annahme.
- Bei elektronischer Annahme gilt der Zugang beim Auftragnehmer als maßgeblich.
§1b Vertragsparteien & Firmendaten
- Ausschließlich B2B: Diese AGB gelten nur für Verträge mit Unternehmern gemäß § 1 KSchG. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, als Unternehmer für sein Unternehmen zu handeln.
- Wichtig: Die Rechnung wird auf die angegebene Firma ausgestellt und kann nachträglich nicht mehr geändert werden.
- Persönliche Haftung: Bei falschen Angaben haftet die unterzeichnende Person persönlich. Bei Privatpersonen, die sich als Unternehmer ausgeben, sowie bei fehlender Vertretungsberechtigung gilt die volle persönliche Haftung der unterzeichnenden Person.
§1c Gründungsphase & noch nicht eingetragene Unternehmen
- Vertragsschluss vor Firmengründung: Befindet sich der Auftraggeber in der Gründungsphase und ist das Unternehmen noch nicht offiziell eingetragen, gelten die folgenden Regelungen.
- Vertragspartner: Der Vertrag wird mit der natürlichen Person (Gründer) geschlossen. Die natürliche Person haftet persönlich und unbeschränkt für alle vertraglichen Verpflichtungen — unabhängig davon, ob die Firmengründung später erfolgt oder nicht.
- Rechnungsstellung: Die Rechnung kann wahlweise an die natürliche Person (Privatperson) oder die später gegründete Firma (nach Vorlage des Firmenbuchauszugs/Gewerbescheins) ausgestellt werden.
- Frist für Firmengründung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Firmengründung spätestens bis zur Projektabnahme nachzuweisen (Firmenbuchauszug, Gewerbeschein, UID-Nummer oder gleichwertige Dokumente). Bei Rechnungsstellung an die Firma: Vorlage der Gründungsdokumente spätestens 7 Tage vor Rechnungsdatum.
- Falls die Firmengründung nicht erfolgt: Die Rechnung geht an die natürliche Person, die volle persönliche Haftung bleibt bestehen, eine Rückabwicklung oder Stornierung ist nicht möglich und alle vertraglichen Pflichten bleiben in vollem Umfang gültig.
§2 Projektabschluss & Nachbetreuung
- Das Projekt gilt mit Rechnungsstellung als abgeschlossen.
- Nach Abschluss entfällt der Anspruch auf kostenlose Updates oder Wartung.
- 3 Monate kostenfreie Kleinänderungen nach Projektabschluss: textliche Korrekturen (max. 10 Änderungen), Bildaustausch (max. 5 Bilder), Kontaktdaten-Anpassungen, kleine Farbanpassungen (max. 3).
§2a Preisfehler & Irrtumsvorbehalt
- Bei offensichtlichen Preisfehlern (Abweichung >50 % vom Marktwert) besteht Vorbehalt der Korrektur.
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Vertragsschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, nicht mit Zahlung.
- Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung.
§3 Referenzrecht
- Das fertige Projekt darf als Referenz genutzt werden.
- Nutzung in Portfolio, Website und Social Media.
- Das Referenzrecht gilt unabhängig vom Unternehmen/Namen.
§4 Haftungsausschluss
- Die maximale Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
- Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
- Keine Haftung für datenschutzrechtliche Verstöße des Auftraggebers.
- Cookie-Banner/DSGVO-Setup erfolgt ohne Gewähr für rechtliche Vollständigkeit.
- Keine Haftung für Barrierefreiheit oder WCAG-Konformität.
- Keine Haftung für Hosting-Ausfälle durch Drittanbieter.
- Keine Haftung bei höherer Gewalt (Force Majeure).
- Der Auftraggeber trägt die volle rechtliche Verantwortung für alle Inhalte.
- Keine Haftung für Schäden durch Drittanbieter-Plugins oder externe Services.
- Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern den Zeitraum entsprechend.
§5 Zahlungsbedingungen & Hosting
- Rechnungsstellung nach Projektabschluss bzw. nach Abnahme; Zahlung sofort nach Abnahme fällig.
- Hosting-Pakete: Abrechnung monatlich/jährlich im Voraus. Hosting-Kündigung jährlich mit 1 Monat Kündigungsfrist vor Vertragsende.
- Hosting und Domains werden über Partner-Anbieter bereitgestellt; ergänzend gelten die AGB des jeweiligen Hosting-Anbieters.
- Domain-Gebühren: Standard-Domains (.at, .com, .de) im ersten Jahr inkludiert. Premium-Domains werden nur nach Rücksprache und Preisbestätigung registriert.
- Domain-Registrierung: nur Vermittlung, keine Garantie bei Nichtverfügbarkeit. Vorbehalt der Registry-Preise zum Registrierungszeitpunkt. Wunschdomains können erst nach Überprüfung garantiert werden. Verlängerungen werden jährlich im Voraus berechnet.
- Zahlungsziel: 14 Tage netto.
- Bei Verzug: Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9,2 % über Basiszinssatz). Mahngebühren: € 40,- pro Mahnung.
§5a Einmalzahlungen per Rechnung
- Rechnungsstellung nach Projektabschluss bzw. Abnahme.
- Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen.
- Bei größeren Projekten: Teilrechnungen nach Projektphasen möglich.
§5b Abonnements & Hosting über Stripe
- Alle wiederkehrenden Leistungen werden über Stripe abgerechnet: Hosting-Pakete, Wartungsverträge, Support-Abonnements und Domain-Verlängerungen (jeweils gemäß Angebot).
- Das Hosting wird bereits im Angebot spezifiziert und vom Kunden beauftragt.
- Nach der Hosting-Einrichtung erhält der Kunde einen Stripe Payment Link für die vereinbarten Leistungen; dieser muss binnen 14 Tagen nach Erhalt aktiviert werden.
- Der Payment Link setzt die bereits beauftragten Leistungen aus dem Angebot um. Abbuchung monatlich oder jährlich im Voraus (gemäß Vereinbarung/Angebot).
§5c Vertragslaufzeiten für Abonnements
- Hosting-Leistungen werden bereits im Angebot definiert und beauftragt. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Kunde zur 12-monatigen Mindestlaufzeit.
- Alle Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Hosting-Vertrag wird mit Annahme des Angebots geschlossen; die Vertragslaufzeit beginnt jedoch erst mit der ersten erfolgreichen Stripe-Zahlung.
- Bei Nicht-Aktivierung des Payment Links innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt wird eine Rechnung über das gesamte erste Vertragsjahr gestellt (zahlbar innerhalb von 14 Tagen); das Hosting bleibt bis zur Zahlung deaktiviert.
- Monatliche Zahlung = Zahlungserleichterung, keine monatliche Kündbarkeit. Der Stripe Payment Link dient nur der technischen Zahlungsabwicklung der bereits beauftragten Leistungen.
- Bei vorzeitiger Kündigung/Stornierung in Stripe wird die Restlaufzeit bis zum Ende der 12 Monate sofort fällig: (12 Monate − bezahlte Monate) × vereinbarter monatlicher Betrag laut Angebot. Abrechnung per Rechnung, zahlbar innerhalb 7 Tagen.
§5d Kündigung von Abonnements
- Ordentliche Kündigung nur zum Ende der jeweiligen 12-Monats-Periode. Eine monatliche Kündigung ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Kündigungsfrist: 1 Monat vor Vertragsende.
- Beispiel: Angebot angenommen am 11. Oktober 2025, Stripe-Aktivierung am 5. November 2025 → erste Vertragsperiode endet am 4. November 2026; die Kündigung muss bis 4. Oktober 2026 eingehen. Bei Kündigung danach: automatische Verlängerung um weitere 12 Monate.
- Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail erfolgen; maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Auftragnehmer. Eine Stripe-Deaktivierung ersetzt keine ordnungsgemäße Kündigung.
- Bei Kündigung/Stornierung direkt in Stripe wird der Restbetrag der laufenden 12-Monats-Periode sofort fällig (Berechnung wie oben, zahlbar innerhalb 7 Tagen); zusätzlich muss ordnungsgemäß per E-Mail gekündigt werden.
- Ohne ordnungsgemäße E-Mail-Kündigung läuft der Vertrag weiter: Es werden Jahresrechnungen (jeweils 12 Monate im Voraus) gestellt, auch bei deaktiviertem Stripe. Ohne fristgerechte Kündigung erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate.
- Nach ordentlicher Kündigung werden die Daten 30 Tage nach Vertragsende aufbewahrt und danach vollständig gelöscht (inkl. Backups). Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich und muss aktiv die Kommunikation suchen. Datenbereitstellung als ZIP-Archiv; Design-Quelldateien (Figma, Adobe etc.) werden nicht bereitgestellt, nur Export-Formate (PDF, PNG/JPG).
§5e Zahlungsausfall bei Abonnements
- Bei Stripe-Zahlungsausfall werden automatische Wiedereinzugsversuche durchgeführt. Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen: Benachrichtigung per E-Mail, temporäre Sperrung der Leistungen nach 14 Tagen, Rechnung über offene Beträge und ggf. Restlaufzeit.
- Bei eigenmächtiger Stornierung in Stripe ohne ordnungsgemäße Kündigung per E-Mail läuft der Vertrag weiter; es werden Jahresrechnungen (12 Monate im Voraus) bis zur ordnungsgemäßen Kündigung gestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
- Reaktivierung ist nach Klärung der Zahlungsangelegenheit möglich; alle ausgefallenen Monate werden nachverrechnet und sind vor Reaktivierung fällig. Hosting/Leistungen werden erst nach vollständiger Nachzahlung wieder aktiviert. Daten werden mindestens 30 Tage nach Sperrung aufbewahrt.
§5f Domain-Eigentum & -Verwaltung
- Die Domain wird auf Namen des Auftragnehmers (Studio Seven) registriert.
- Der Auftraggeber hat das Recht auf Domain-Transfer zu sich nach ordentlichem Vertragsende oder nach spezieller schriftlicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer übernimmt die technische Verwaltung der Domain während der Vertragslaufzeit.
- Bei Vertragsende und Domain-Transfer: Transfer innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage; der Aufwand wird mit € 75,- pro Stunde berechnet; zusätzlich trägt der Auftraggeber alle anfallenden Transfer-Kosten der Registry. Auth-Codes werden nach Zahlungseingang aller offenen Beträge herausgegeben.
- Der Kunde muss aktiv die Kommunikation suchen, um den Auth-Code zu erhalten. Bei fehlender Kommunikation läuft die Domain nach Vertragsende aus; es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine Verantwortung des Auftragnehmers für den Verlust der Domain. Verlängerungsgebühren werden nach Vertragsende nicht mehr übernommen.
§6 Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung während des gesamten Projekts.
- Bereitzustellende Inhalte und Materialien: Texte für alle Seiten in finaler, korrekturgelesener Form; Bilder und Grafiken in ausreichender Qualität (mind. 72 DPI für Web, 300 DPI für Print); Logos und Corporate-Design-Elemente in Vektorformat (AI, EPS, SVG); Zugangsdaten zu bestehenden Systemen; Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Impressum, Datenschutzerklärung; sonstige projektspezifische Materialien nach Absprache.
- Bereitstellung von Inhalten: Inhalte müssen zeitnah nach Anfrage bereitgestellt werden. Bei Verzögerung verlängert sich die Projektdauer entsprechend; bei Verzögerungen über 30 Tage gilt das Projekt als abgenommen und die Rechnung wird sofort fällig.
- Feedback und Freigaben: Rückmeldungen zu Entwürfen müssen zeitnah, konkret und schriftlich erfolgen. Ohne zeitnahe Rückmeldung gilt die jeweilige Phase als freigegeben.
- Rechtefreiheit: Der Auftraggeber garantiert, dass alle bereitgestellten Materialien rechtsfrei sind, und haftet für alle Rechtsansprüche Dritter bezüglich bereitgestellter Inhalte. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Probleme mit Kundeninhalten.
- Konsequenzen bei mangelnder Mitwirkung: Verzögerungen verlängern die Projektdauer; nach 30 Tagen ohne Rückmeldung automatische Abnahme des aktuellen Stands; Teilrechnung des bisherigen Aufwands bei stockender Mitwirkung; bei Projektunterbrechung über 60 Tage gilt das Projekt als abgebrochen (siehe §6a).
- Erreichbarkeit: Der Auftraggeber muss erreichbar sein und zeitnah antworten; bei längerer Abwesenheit ist rechtzeitig eine Vertretung zu benennen.
§6a Projektabbruch & Stornierung
- Bei Stornierung durch den Auftraggeber: Vergütung aller bisherigen Leistungen.
- Stornierungsgebühren bei Abbruch: vor Projektstart 10 %, nach Konzepterstellung 30 %, nach Design-Freigabe 60 %, nach Entwicklungsbeginn 90 % des Auftragswertes.
- Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall berechnet.
- Bei Projektunterbrechung >60 Tage gilt das Projekt als abgebrochen.
§7 Abnahme & Gewährleistung
- Das Projekt gilt als fertiggestellt, wenn alle im Angebot definierten Leistungen erbracht wurden.
- Der Auftragnehmer meldet die Fertigstellung schriftlich (E-Mail, WhatsApp, Slack o. ä.) und stellt einen Zugang zur Vorschau-/Testumgebung bereit.
§7a Abnahmefrist
- Der Auftraggeber hat 14 Werktage ab Fertigstellungsmeldung Zeit zur Prüfung.
- Mögliche Reaktionen: Abnahme (schriftliche Bestätigung → Projekt gilt als abgenommen); Mängelmeldung (schriftliche Liste konkreter Mängel → kostenfreie Nachbesserung); keine Reaktion (gilt automatisch als Abnahme).
§7b Mängel vs. Änderungswünsche
- Als Mangel gilt: fehlende oder nicht funktionierende Funktionen aus dem Angebot, erhebliche Abweichung von freigegebenen Entwürfen, technische Fehler (defekte Links, Buttons etc.).
- Als Änderungswunsch gilt: neue oder zusätzliche Anforderungen, Änderung bereits freigegebener Elemente, Wünsche außerhalb der Angebotsleistungen.
- Mängel werden kostenfrei behoben. Änderungswünsche werden mit € 75/Std. abgerechnet oder separat angeboten.
§7c Teilabnahmen bei mehrstufigen Projekten
- Design-Phase: Abnahme nach Freigabe aller Design-Entwürfe; grundlegende Design-Änderungen danach gelten als Änderungswunsch (€ 75/Std.).
- Entwicklungs-Phase: Abnahme nach funktionsfähiger Implementierung, danach finale Projektabnahme.
- Jede Teilabnahme ist verbindlich und kann nicht zurückgenommen werden.
§7d Folgen der Abnahme
- Rechnung wird sofort gestellt (Zahlungsziel 14 Tage).
- Projekt gilt als offiziell abgeschlossen; die Gewährleistungsfrist beginnt.
- Kostenlose Änderungen nur noch bei Gewährleistungsfällen.
§7e Gewährleistung
- Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Abnahme.
- Gewährleistet werden: technische Mängel, die bei Abnahme bereits existierten; Fehler in der vereinbarten Funktionalität; Sicherheitslücken in der ursprünglichen Implementierung.
- Nicht gewährleistet: vom Kunden nachträglich geänderte Inhalte/Bereiche; Fehler durch Drittanbieter-Plugins nach Abnahme; Probleme durch Server-/Hosting-Änderungen des Kunden; Browser-Updates und API-Änderungen externer Dienste; Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung.
- Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich und unverzüglich gemeldet werden; berechtigte Fälle werden kostenfrei behoben.
§7f Verzögerungen durch Auftraggeber
- Bei fehlender Mitwirkung oder ausbleibender Rückmeldung: nach 30 Tagen gilt das Projekt im aktuellen Stand als abgenommen; nach 60 Tagen gilt es als abgebrochen (siehe §6a).
- Die Projektdauer verlängert sich entsprechend der Verzögerung.
§7g Zurückbehaltungsrecht
- Bei Zahlungsverzug nach Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, Website/Hosting nach 14-tägiger Mahnung zu deaktivieren.
- Nach Zahlungseingang erfolgt die Reaktivierung binnen 3 Werktagen.
§8 Urheberrecht & Nutzungsrechte
- Eigentumsvorbehalt: Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer.
- Bei Nicht-Zahlung: Recht zur sofortigen Entfernung/Deaktivierung der Website.
- Nutzungsrechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang über. Quellcode und Entwicklungsdateien verbleiben beim Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber erhält nach Zahlung ein unbeschränktes Nutzungsrecht am fertigen Produkt. Bei Zahlungsverzug: Widerruf aller eingeräumten Nutzungsrechte.
§9 Vertraulichkeit & Datenschutz
- Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Ausnahme: erforderlich zur Leistungserbringung (z. B. Hosting-Provider).
- Datenlöschung nach Projektende nur auf ausdrücklichen Wunsch.
§11 Widerrufsrecht
- Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Leistungen (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
- Das Widerrufsrecht erlischt bei Beginn der Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Mit Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht. Dies gilt für alle maßgeschneiderten Design- und Entwicklungsleistungen.
§12 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Graz, Österreich.
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
§12a Änderungen der AGB
- AGB-Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
- Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
- Bei Widerspruch: Sonderkündigungsrecht zum nächstmöglichen Vertragsende; die Kündigung muss binnen 14 Tagen nach Widerspruch erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am 10.10.2025